Neuinstallierte Anwendungen auf
Smartphone und Tablet verlangen oft Berechtigungen - was diese für den Nutzer
bedeuten
Der "Mannheimer Morgen" schreibt am 18.10.2017
Heutzutage ist ein
Smartphone weit mehr als nur ein einfaches Telefon. Es bietet zahlreiche
weitere Dienste an, die unseren Alltag erleichtern und bereichern wollen: Neben
den Standardfunktionen wie Telefonbuch, Kontaktlisten, Zugang zum Internet und
Wettervorhersagen erweitern Apps das Gerät um viele weitere Funktionen. Häufig
verlangen die neu installierten Apps auch nach Berechtigungen, die
Handybesitzer verunsichern.
Mit Apples iOS und neueren
Android-Versionen können Nutzer selbst entscheiden, was erlaubt ist. Aber was
bedeutet es, wenn eine App das Mikrofon nutzen will oder die Kontaktliste lesen
möchte?
Mikrofon:
Apps, die Zugriff auf das Mikrofon verlangen, stehen oft im Verdacht, Fremden
das Lauschen zu ermöglichen. "Grundsätzlich gibt es mehrere gute Gründe,
warum eine App das Mikrofon braucht", sagt Alexander Spier von der
Fachzeitschrift "c't". "Zum Beispiel Sprachanrufe, Sprachsuche,
Musikerkennung, gesprochene Nachrichten und so weiter." Den
Mikrofonzugriff abzulehnen, kann manche App lahmlegen.
Der Möglichkeit, ständig belauscht zu werden, erteilt
Spier dabei schon aus technischen Gründen eine Absage: "Angst vor
Dauerüberwachung und tatsächlichem Abhören braucht man eigentlich nicht zu
haben", sagt er. Denn damit das passieren kann, müsste die fragwürdige App
ständig im Hintergrund laufen, viel Datenverkehr produzieren und nicht zuletzt
auch viel Strom verbrauchen. "Insofern fallen solche Werkzeuge irgendwann auch
auf", beruhigt Spier.
Eine grundsätzliche Entwarnung ist das nicht. Manche
App-Entwickler sind kreativ. "In Indien und Südostasien haben einige Apps
die dort benutzten Werbenetzwerke auf Ultraschall-Signale belauscht", sagt
Spier. Ziel war es zum Beispiel, über den Fernseher oder in einigen
Fastfood-Filialen ausgestrahlte Töne aufzufangen und Zuschauer oder Besucher zu
ermitteln.
Zur Sicherheit empfiehlt Fachmann Alexander Spier:
"Man sollte schauen, ob eine App einen triftigen Grund hat, das
Mikrofon-Recht anzufordern." Eine Messenger-App könnte da einen sinnvollen
Grund haben, eine Taschenlampen-App eher nicht. Im Zweifelsfall lässt man
lieber die Finger von einem Programm.
Standort:
Viele Apps verlangen Zugriff auf den eigenen Standort, und selbst der
vorinstallierte Smartphone-Internetbrowser fragt regelmäßig nach dieser
Berechtigung. "Eine Standortfreigabe kann je nach Zweck durchaus ihre
Nützlichkeit und Berechtigung haben", sagt Julian Graf von der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Etwa für Kartendienste oder für
ortsbezogene Informationen, wie Wetter, Haltestellen in der Nähe oder als
Anfahrthilfe für das bestellte Taxi.
Neben der Nutzung der Daten für eine konkrete Funktion
der App können die Standortdaten aber auch für Bewegungsprofile genutzt werden
- etwa für individuell angepasste Werbung. Deswegen gilt auch hier die Frage:
Braucht die App diese Daten wirklich und informiert sie über die Datennutzung?
Gibt es dazu keine Auskunft, rät Verbraucherschützer
Julian Graf vorsichtshalber von der Nutzung ab.
Kontakte:
Telefon- oder SMS-Apps brauchen diesen Zugriff, damit man Kontakte auswählen,
neue anlegen oder bestehende bearbeiten kann. Messenger-Apps wie WhatsApp oder
Signal ermitteln so, welcher Kontakt das Programm auch nutzt. Fahrplan-Apps
können mit Zugriff auf die Kontakte zum Beispiel den schnellsten Weg zu
"Mutti" ermitteln, wenn Muttis Adresse gespeichert ist.
Während es im Fall der Telefon-App ohne Kontaktzugriff
nicht geht, kann es bei manchen Messengern schon anders aussehen. Welche
Einträge etwa WhatsApp aus den Adressbüchern hoch lädt, was damit passiert und
wie die Daten gesichert werden, ist nicht ganz klar - ohne Adressbuchzugriff
funktioniert der Dienst auch nicht. Hier müssen Nutzer abwägen. Fragt
allerdings ein Programm völlig grundlos nach Zugriff auf das Adressbuch, sollte
man immer ablehnen.
Fotos
und Videos: Diese Berechtigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass
eine App alle Fotos einsehen kann. Vielmehr geht es meist darum, Bilder oder
Videos aus der Mediathek nutzen zu können, etwa um sie in einer Messenger-App
an andere zu schicken, sie zu Facebook hochzuladen oder sie zu bearbeiten. Auch
Kamera-Apps aus den App Stores brauchen diesen Zugriff - um Bilder zu
speichern. Auch hier gilt: Fragt eine App ohne erkennbaren Grund, lieber nicht
zustimmen.
© Mannheimer Morgen, Dominik Schott / dpa
Viele Grüße,
Peter Bartsch
PUG-Mannheim – Smartphones & More
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